Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über Planungsleistungen zwischen noble-ibis (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt Planungsleistungen im Bereich der Stadtplanung und urbanen Entwicklung. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.
(2) Die Leistungen werden nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften erbracht.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Vertrag kommt durch Annahme des vom Auftragnehmer unterbreiteten Angebots durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail oder durch konkludentes Handeln erfolgen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Unterlagen, Informationen und Zugänge rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der berechtigt ist, alle im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung erforderlichen Entscheidungen zu treffen.
(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Honorar. Ist nichts anderes vereinbart, gilt die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) in der jeweils gültigen Fassung.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.
§ 6 Leistungserbringung und Fristen
(1) Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen entsprechend dem vereinbarten Zeitplan. Etwaige Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.
(2) Verzögerungen, die auf höhere Gewalt oder Umstände zurückzuführen sind, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, berechtigen den Auftragnehmer zur entsprechenden Verlängerung der Leistungszeit.
§ 7 Nutzungsrechte
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung der Vergütung das einfache Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen ein.
(2) Eine Nutzung der Arbeitsergebnisse über den vereinbarten Zweck hinaus oder eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse zu Referenzzwecken zu verwenden.
§ 8 Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die fachgerechte Erbringung der Leistungen.
(2) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Leistung.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 10 Vertraulichkeit
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln.
(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 11 Kündigung
(1) Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
(2) Im Falle einer Kündigung hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: September 2024